...auf den Hund gekommen
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Lieber Mister X

14.11.2008 von Anne-Kathrin Merz (0 Kommentare)

Lieber Mister X,

wir (mein Hund und ich) haben verstanden, dass es eher weniger hundeliebende Landwirte und Jäger gibt.
Das Gelände um den Hof eines solchen würden wir jederzeit ausschließlich mit Leine betreten. Selbstverständlich auch das Ihre und auch das Gelände Ihrer Nachbarn, egal wie hunde(un)freundlich.
Ich verstehe auch, wenn der Landwirt darauf Wert legt, dass keine Hunde durch Ihre Äcker und Felder laufen. Das gilt auch für Ihre Felder. Es tut mir leid, sollte das vorgekommen sein. Wir arbeiten daran.

Ich bin keine Juristin, aber ich habe versucht, mich schlau zu machen:
Ich sehe an dieser Stelle die Grundlagen des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG), insb. Art 21, Art. 22 und Art. 23 aber selbstverständlich auch Art. 25.

Anders sehe ich das bei einem ca 5m breite Wiesenstreifen neben dem Bach. Dass dieser nicht durch einen freilaufenden Hund genutzt werden darf, verstehe ich nicht und sehe die Rechtfertigung für dieses Verbot auch nirgends gesetzlich festgeschrieben.

Wir müssen darüber reden, finden Sie nicht auch?
Solche Situationen können ja eskalieren und das ist für niemanden sonderlich schön. Ich seh das natürlich als Hundebesitzerin:

Vorstellbar sind unangemessene Reaktionen durch den Grundstücksbesitzer. Beispielsweise die Verfolgung durch einen Traktor, der aber übrigens zur Gefahr nicht nur für den freilaufenden Hund wie auch für den ebenso freilaufenden Menschen werden kann.
Auch finde ich, können solcherlei Konflikte in einer freundlichen Diskussion gelöst, was sicher zu mehr Verständnis und Zufriedenheit auf beiden Seiten beiträgt als ein schroffer Ton.
Es ist vorstellbar, aber unangemessen und entbehrt zudem jeglicher rechtlichen Grundlage, als Grundstücksbesitzer mit Klagen wegen ... ja wegen was denn eigentlich? und der Polizei zu drohen.
Der Hundebesitzer hat dem zunächst nichts entgegen zu setzen.

Ich habe hier neben dem BayNatSchG die lesenswerten Informationen des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gefunden, auf die man sich einigen könnte:

Auch beim erlaubten Ausführen und Laufenlassen von Hunden in der freien Natur hat jeder folgende Pflichten einzuhalten (Art. 21 Abs. 2 BayNatSchG):

  • Mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen
    (Grundsatz der Naturverträglichkeit),
  • auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen
    (Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit),
  • Naturgenuss und Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen
    (Grundsatz der Gemeinverträglichkeit).

Nicht erlaubt ist daher das Ausführen und Laufenlassen von Hunden in der freien Natur, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Hundebesitzer es zulässt,

  • dass sein frei laufender Hund dem Wild oder geschützten Tierarten nachstellt,
  • dass sein Hund wiederholt auf einem bestimmten Grundstück seinen Kot ablegt und damit das Grundstück verunreinigt.


Leine?
Der weniger hundefreundliche Landwirt und Jäger meint, mich dazu "zwingen" zu können, bei ihm "ums Eck" meinen Hund an die Leine zu nehmen? Sie auch. Ich sehe das anders. Auch da hilft die Gesetzeswelt weiter, denn unter oben angegebenem Link findet sich auch:

Wo müssen Sie Hunde an der Leine führen?
  • in Naturschutzgebieten und Nationalparken mit Leinenzwang nach der Schutzgebietsverordnung (Art. 7 Abs. 3 Satz 2, Art. 8 Abs. 4 BayNatSchG),
  • in Gebieten mit Leinenzwang im Rahmen einer behördlichen Beschränkung der Erholung (Art. 26 Abs. 1 BayNatSchG),
  • auf kommunalen Grün- und Erfolungsflächen mit Leinenzwang nach der Benutzungssatzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO, Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 LkrO),
  • bei Gefahr, dass frei laufende Hunde artenschutzrechtlich besonders geschützten Tierarten nachstellen (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Im Grunde würde ich mein Recht (und vielleicht auch ein bisschen das meines Hundes?) auf "den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur" weiterhin ausüben, denn die Natur ist an manchen Stellen bei uns wirklich sehr schön. Nur leider habe ich nach meinen Überlegungen und Erfahrungen auf manchen Routen ernsthaft Angst um die Gesundheit und das Leben meines Hundes.

Der cholerische, hundefeindliche Landwirt und Jäger erreicht beispielsweise durch oben beschriebene Methoden, was er wahrscheinlich will: der Hundebesitzer meidet die Gegend.
Herzlichen Glückwunsch kann ich da nur sagen!

Eigentlich würde ich es begrüßen, wenn wir den Dialog finden würden mit Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten. Meine haben Sie.

Mit freundlichem WUFF,
AKM

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